Entlastungspunktionen von Aszites oder Pleuraergüssen
Bei Bedarf binden wir weitere Helfer mit ein, z. B. ambulante Hospizdienste, Pflegedienste, Sozialstationen, Sozialarbeiter
Wir unterstützen Sie bei allen Formalitäten mit den Pflege- und Krankenkassen (z.B. Pflegeleistungsanträge)
Weiterhin unterstützen wir auch Ihre mitbehandelnden Haus- und Fachärzte sowie Ihre Pflegekräfte bei palliativärztlichen und pflegerischen Fragestellungen sowie Behandlungen
Kompetente Unterstützung in schweren Momenten
Für eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) wird zunächst eine Verordnung (Muster 63) vom Hausarzt, Facharzt oder den Ärzten der Klinik benötigt.
Die Krankenkassen übernehmen dann die Kosten für die SAPV.
Bei Privatpatienten muss im Vorfeld die Leistungszusage durch die private Krankenversicherung geprüft werden.
Wir unterstützen Sie gerne bei Fragen zur Verordnung. Eine Vereinsmitgliedschaft oder ähnliches ist für ihre SAPV Versorgung nicht notwendig.
Wie häufig besuchen wir Sie?
Die Hausbesuche finden nach Ihrem Bedarf und Ihren Bedürfnissen statt.
Wichtig für Sie: Die Hausärzt*innen betreuen ihre Patientinnen und Patienten weiter wie bisher.
Unsere zusätzliche Betreuung erfolgt immer in enger Abstimmung mit den behandelden Ärztinnen und Ärzten.